Seit der Schulgesetzänderung im Juli 2015 besteht für Eltern, deren Kind einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besitzt, die Möglichkeit, die Beschulung an einer allgemeinen Schule zu wählen (Inklusion). Hierfür ist das Staatliche Schulamt Albstadt die koordinierende Stelle.

In unserem Einzugsbereich werden an verschiedenen Grundschulen und auch an Werkreal- und Gemeinschaftsschulen inklusive Gruppenlösungen (meist 3-4 Schüler in einer Regelklasse) durch unsere Lehrkräfte begleitet.